Unsere Leistungen
Tätigkeitsfelder der Notarstelle in Hengersberg

Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite in allen Bereichen, in denen Sie einen Notar brauchen: sei es z.B. der Erwerb einer Immobilie, die Gründung einer GmbH oder die Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

Sie können sich mit Ihren Anliegen vertrauensvoll an uns wenden: Als Träger eines öffentlichen Amtes beraten Notare alle Beteiligten qualifiziert, vertraulich und neutral über die oft erheblichen Konsequenzen dieser Rechtsgeschäfte.

Kompetenzen

Notarielle Tätigkeitsfelder sind maßgeblich Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht, insbesondere:

Immobilienrecht

  • Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken 
  • Kauf von Wohnungen
  • Kauf vom Bauträger
  • Dingliche Grundstücksbelastungen, wie Grundschulden, Dienstbarkeiten  (z.B. Geh- und Fahrt- oder Leitungsrechte), Vorkaufs-, Nießbrauchs-, Wohn- und anderen Rechten
  • Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Begründung, Verkauf und Aufhebung von Erbbaurechten

Schenkungen

  • Übertragung von Grundstücken und anderen Vermögenswerten zu Lebzeiten,
  • Hofübergabe,
  • Betriebsübergabe,

Erbrecht

  • Testamente und Erbverträge,
  • Auseinandersetzungen bezüglich des Nachlasses,
  • Erb- und Pflichtteilsverzichte,
  • Erbscheinsanträge und Ausschlagung von Erbschaften,

Familienrecht

  • Ehe- und Partnerschaftsverträge,
  • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen,
  • Adoptionen und Sorgerechtserklärungen,

Vorsorge

  • Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, Registrierungen im Zentralen Vorsorgeregister

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Anmeldungen zum Handelsregister (z. B. bei Geschäftsführerwechseln, der Erteilung von Prokura oder als eingetragener Kaufmann – „e. K.“)
  • Gründung von Kapitalgesellschaften,
  • Veräußerung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften,
  • Strukturveränderungen wie Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen,
  • Unternehmensumwandlungen und –nachfolgen,
  • Gesellschaftervereinbarungen, Treuhandverträge und Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen,

Vereine

  • Beratung bei der Vereinsgründung und -auflösung
  • Anmeldungen zum Vereinsregister (z.B. bei Satzungsänderungen oder Vorstandswechsel)


Ablauf

Sie können sich mit Ihrem Anliegen jederzeit per Email,  Telefon, Fax oder persönlich an uns wenden. 

Zur Vorbereitung können Sie gerne einen unserer Fragebögen nutzen. Diese dienen der schnelleren Bearbeitung Ihres Vorgangs. In manchen Fällen kann auf dieser Grundlage oder nach telefonischer Vorbesprechung bereits ein Entwurf erstellt werden. Bei Bedarf findet ein Gespräch vor Ort statt.

Vor der Beurkundung werden Sie umfassend beraten, wie sich persönliche Wünsche am besten umsetzen lassen. Um Ihre Vorstellungen rechtssicher umzusetzen, formulieren wir zunächst einen Entwurf der Urkunde, den Sie vorab zur Prüfung erhalten.

Bei der Beurkundung wird der Text verlesen und erläutert, so dass Sie am Ende eine bindende Urkunde mit hoher Beweiskraft in Händen halten.

Im Anschluss kümmern wir uns als verlässliche Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern um die reibungslose Umsetzung der Vereinbarungen.

Kosten

Die Notarkosten werden in Deutschland anhand eines gesetzlich festgelegten sozialen Gebührensystems berechnet. Maßgeblich ist der Geschäftswert, nicht wie komplex und umfangreich eine Angelegenheit ist. Mit der Beurkundungsgebühr sind auch Beratung und Entwurf abgedeckt. Auf Wunsch informieren wir Sie gerne im Vorfeld über die anfallenden Kosten.

 

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